Lüftungsanlagen - Hygiene, eine unterschätzte Gefahr

Lüftungsanlagen müssen regelmässig gewartet und auf Hygiene untersucht werden

Als Betreiber einer Klima- bzw. Gebäudelüftungsanlage sind sie auf Grundlage der Arbeitsschutz- bzw. Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht gegenüber Kindern, Schülern, Bewohnern oder Mitarbeitern auch für die Reinheit der Luft im Gebäude verantwortlich.

Beim Betrieb von Lüftungsanlagen sammeln sich regelmäßig Staub, Dreck, Biofilme, die ideale Nährböden für Bakterien und Keime, Schimmel bzw. Schadstoffe darstellen.  

Um die Reinheit von Luft im Gebäude sicherzustellen und damit die installierten RLT-Anlagen dies leisten können, sind regelmäßige Inspektionen und ggf. Wartungen sowie Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen gemäß der VDI Richtlinie 6022 durch geschultes Personal notwendig. 

Hierbei werden u.a. und bspw. mittels Luftkeimsammler die Qualität der Luft in allen Luftausgängen auch in großer Höhe unter Hallen- und Schwimmbaddächern untersucht.Wird in der RLT Anlage zudem die Luft befeuchtet sind hier noch Legionellenprüfungen notwendig.

Wie auch für die Untersuchung auf Legionellen ist das Schwarzwaldwasser Labor auch auf Luftuntersuchungen spezialisiert.

Für Legionellen Untersuchungen rufen Sie uns an 07223 287872-0

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Hygieneprüfung nach VDI 6022 an Lüftungsanlagen
Lüftungsanlage Hygieneinspektiion