Wasser ist das wertvollste Gut überhaupt. Dies zu schützen, zu bewahren und nachhaltig sicher zu stellen, ist unsere Aufgabe und Überzeugung. Im Rahmen unsere Partnerschaft mit kommunalen Versorgern unterstützen wir diese bei dieser Kernaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Darüberhinaus sind wir Dienstleister für Bäder, Hotels, Industrie, Gewerbe und Privathaushalten, die wir mit unserem Engagement, Analyse und Beratung bei Ihren Bemühungen um Sicherheit und Umweltschutz unterstützen.
Hierbei bieten wir Untersuchungen und Analysen nach den jeweiligen nationalen und internationalen Normen und Standards:
Schwarzwaldwasser Labor GmbH ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Unsere erfahrenen Chemiker und Biologen führen die Untersuchungen nach den international geltenden Standards und Normen aus. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie gerne in vielen Fragen rund um Ihre spezifischen Wasserthemen.
Das Trinkwasser muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung unbedingt entsprechen. Hierzu müssen Wasserversorger, Eigenwasserversorger sowie Betreiber von Trinkwasserinstallationen regelmäßig die Qualität des Trinkwassers nachweisen. Dies wird durch chemisch-physikalische wie auch mikrobiologische Untersuchungen sichergestellt und durch die Gesundheitsämter streng kontrolliert. Schwarzwaldwasserlabor beprobt und untersucht die Qualität ihres Wassers und berät Sie kompetent und engagiert in allen Bereichen.
Mikrobiologische Untersuchung
Die mikrobiologische Untersuchung umfasst die Untersuchung auf bestimmte „Indikatorkeime“, welche in der TrinkwV vorgegeben werden. Anhand dieser Indikatorkeime lässt sich ableiten, ob eine (z.B. fäkale) Verunreinigung vorliegt und Krankheitserreger im Trinkwasser enthalten sind.
Chemisch-Physikalische Untersuchung
Vor Ort werden neben der mikrobiologischen Untersuchung auch chemisch-physikalische Parameter wie z.B. pH-Wert und Leitfähigkeit gemessen Diese Parameter liefern weitere Hinweise über die Qualität des Trinkwassers.
Chemische Untersuchung
Bei der chemischen Untersuchung wird das Trinkwasser auf verschiedenste chemische Parameter untersucht. Zu diesen Parametern zählen beispielsweise u.a. Natrium, Magnesium, Sulfat und Phosphor, zudem Schwermetalle sowie bestimmte organische Schadstoffe.
Geltende Vorschriften:
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, muss alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden. Bei öffentlichen Tätigkeiten erfolgt die Legionellenprüfung sogar jährlich.
Legionellen sind bewegliche, gramnegative, stäbchenförmige Bakterien aus der Familie der Legionellaceae. Es sind zahlreiche Arten und Serogruppen bekannt.Sie kommen natürlicherweise in geringer Zahl in Oberflächen- und Grundwasser sowie in feuchten Böden vor. In technischen Einrichtungen findet man Legionellen in wasserführenden Systemen, wie zum Beispiel in Trinkwasserinstallationen, in raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen, bei denen Wasser zerstäubt oder verrieselt wird. Gute Lebensbedingungen finden Legionellen bei Temperaturen zwischen 25 °C und 50 °C.
Die größte Gefahr einer Infektion mit Legionellen besteht beim Einatmen von erregerhaltigem, lungengängigen Aerosol aus dem Warmwasserbereich. Dies kann z.B. beim Duschen geschehen. Eine Übertragung von Mensch-zu-Mensch ist nicht zu erwarten. Auch das Trinken von kontaminiertem Wasser führt nicht zu einem Risiko, da die Krankheitserreger im Magen durch die Magensäure abgetötet werden.
Die von den Gesundheitsämtern vorgeschriebene Legionellenprüfung aus Probenahme und Untersuchung erfolgt im akkreditierten Bereich ausschließlich durch eine nach ISO 17025 akkreditierte und zugelassenen Untersuchungsstelle mit zertifizierten Probenehmern*innen, die den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (§15 Abs.4) entspricht.
Das Schwarzwaldwasser Labor GmbH hat viele Referenzen in der Immobilienwirtschaft und ist Partner von Hausverwaltungen in Freiburg, Rastatt, Baden-Baden, Karlsruhe, Freudenstadt, Offentburg, Gaggenau, Kehl, Villingen-Schwenningen sowie in vielen Städten und Gemeinden im Schwarzwald. Hierbei bieten wir im Rahmen der Legionellenprüfung
Rd. 700 000 Menschen, hauptsächlich im ländlichen Raum beziehen ihr Trinkwasser aus eigenen kleinen Wasserversorgungsanlagen, wie Hausbrunnen oder Quellfassungen.
Selbstverständlich muss das Wasser aus einer solchen Eigenwasseranlage regelmäßig auf Schadstoffe und Krankheitserreger untersucht werden, die bspw. durch Landwirtschaft, tierische Fäkalien aber auch Einträge aus der weiteren Umgebung resultieren können. Denn neben der eigenen Gefährdung bei Verunreinigungen des Wassers könnten auch indirekt Mitmenschen angesteckt werden.
Grundsätzlich ist das zuständige Gesundheitsamt Ihr erster Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Trinkwasserqualität und -versorgung. Das Gesundheitsamt ist auch zur Überwachung dieser Anlagen verpflichtet und definiert Häufigkeit und zu untersuchende Parameter einer Untersuchung. Hierfür beauftragen Sie dann ein akkreditiertes Labor mit der Probenahme und Untersuchung, um Gewissheit bzgl. der Qualität ihres Trinkwassers zu erhalten.
Für weitere Informationen beraten wir sie gerne. 07223 287872-0
Eine umfangreiche Information zur Thematik erhalten sie vom Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesundes-trinkwasser-aus-eigenen-brunnen-quellen
In Deutschland wird Trinkwasser hauptsächlich aus Grundwasser und in geringerem Umfang aus Oberflächenwasser gewonnen. Nicht zuletzt gilt es daher dieses Gut besonders zu schützen.
Die Grundwasserverordnung legt Kriterien für die Beschreibung, Beurteilung, Einstufung und die Überwachung des Grundwasserzustands fest. Dabei werden sowohl der mengenmäßige als auch der chemische Zustand berücksichtigt.
Im Bereich Grundwasser führen wir chemisch-physikalische wie auch mikrobiologische Untersuchungen mit Fokus auf das Rohwasser für die Trinkwasserversorgung durch.
Zum Leistungsspektrum zählen je nach beauftragtem Untersuchungsumfang u.a.:
Abwasser stammt im Wesentlichen aus kommunalen Kläranlagen, Deponien sowie aus industriellen Abwasseranlagen. Gemäß den Regelungen der Abwasserverordnung bzw. deren branchenspezifischen Anhängen wird die amtliche Überwachung geregelt. Hierin werden der Untersuchungsumfang sowie die zu untersuchenden Parameter nebst der Untersuchungsfrequenz definiert.
Schwarzwaldwasser Labor GmbH berät und unterstützt Sie bei Fragestellungen.
Geltende Vorschriften:
Gemäß den geltenden Gesetzen u.a. dem Infektionsschutzgesetz, der DIN 19643-1 und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes muss die Qualität des Badewassers in Schwimm- und Badebecken gesundheitlich unbedenklich sein. Hierzu müssen definierte chemische, chemisch-physikalische und mikrobiologische Anforderungen erfüllt werden, um diese Unbedenklichkeit zu gewährleisten.
Ähnliches gilt die Wasserqualität von Seen und Flüssen als natürliche Badegewässer. Auch hier muss die Qualität regelmäßig beurteilt werden, um Gefährdungen zu vermeiden. Gemäß der EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG sind die Bundesländer für die Einhaltung und Umsetzung der definierten Parameter verantwortlich und bestimmen den Umfang und die Frequenz der regelmäßigen Untersuchungen.
Geltende Vorschriften:
Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider, Kühltürme
In der Industrie werden Verdunstungskühlanlagen für die Kühlung von Prozessen eingesetzt. Durch die Verdunstung, während der Kühlprozesse können Legionellen-haltige Aerosole in die Umgebungsluft gelangen, die im Falle einer Kontamination der Verdunstungskühlanlage mit Keimen eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung darstellen.
42. BImSchV
Bereits im Jahre 2015 hat der VDI (Verband Deutscher Ingenieure) die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 zum hygienischen Betrieb von Kühltürmen veröffentlicht. Seit August 2017 gilt zudem die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzes über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, kurz 42. BImSchV. Durch diese Verordnung werden Betreiber verpflichtet für ihre Anlagen regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen, um einen hygienischen Betrieb zu gewährleisten und Gefahren im Hinblick auf das Freisetzen gesundheitlich bedenklicher Konzentrationen von Legionellen und Keimen zu vermeiden.
Parameter Legionella
Betreiber sind verpflichtet, regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf die Parameter allgemeine Koloniezahl und Legionellen durchführen zu lassen. Die allgemeine Koloniezahl und die optional zu untersuchenden Bakterien Pseudomonas aeruginosa werden als Überwachsungsparameter betrachtet. Grenzwertüberschreitungen gelten als eingeschränkt gesundheitsgefährdend, geben jedoch Anlass für weitere Kontrollen. Bei erhöhten Legionellenkonzentrationen besteht ein Gesundheitsrisiko und erfordert sofortige Maßnahmen. Die Verordnung beinhaltet Maßnahmen, die in Bezug auf vorgefundene Bakterienkonzentrationen von dem Betreiber durchzuführen sind.
Untersuchungen nach 42. BImSchV und VDI 2047
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind nach dem Stand der Technik zu betreiben, um Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen zu vermeiden. Für die Überwachung der hygienischen Anforderungen sind in der 42. BImSchV regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen des Nutzwassers festgeschrieben. Dies muss durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 und für die Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 der 42. BImSchV akkreditiertes Prüflabor zu erfolgen.
Als erfahrenes, akkreditiertes Labor für mikrobiologische Untersuchungen von Kühl- und Prozesswasser im Rahmen der 42. BImSchV unterstützen wir zahlreiche namhafte Referenzen. Gerne kontaktieren Sie uns unter 07223 287872-0 oder unter info(at)sww-labor.de
Geltende Vorschriften:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) fordert Zahnarztpraxen zum Schutz vor Infektionen der Patienten und Mitarbeitenden auf, regelmässig die Dentaleinheiten auf mikrobiologische Kontamination zu prüfen.
Mikroorganismen können sich bei entsprechenden Bedingungen in etwaigen Biofilmen von wasserführenden Einheiten gut entwickeln und recht resistent gegenüber verschiedenen Desinfektionen reagieren.
Mit einer regelmäßigen Untersuchung der Mikrobiologie, d.h. der Koloniezahl bei 36°C, Legionella spp. und Pseudomonas aeruginosa durch das Schwarzwaldwasser Labor erhalten Praxen eine akkreditierte Sicherheit bzgl. diesen Gefährdungen von Patienten und Mitarbeitenden.
Praxen können zudem vom Knowhow des Labors im Bereich der Arbeitssicherheit profitieren. Wir übernehmen kostengünstig und zuverlässig die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit und unterstützen sie in den gesetzliche vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen durch unsere FaSi. Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine präzise Analyse beginnt bereits bei der Probenahme. Laut TrinkwV darf diese nur durch akkreditierte Prüflaboratorien durchgeführt werden. Alle Probenehmer des Schwarzwald Wasser Labors sind nach TrinkwV zertifiziert. Sie bereiten jede Probenahme gezielt vor und gewährleisten die einwandfreie Probenahme vor Ort. Im Anschluss daran transportieren sie die entnommenen Proben umgehend zur Untersuchung in unser akkreditiertes Labor.